Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.02.1997 - 10 WF 155/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anspruch auf Auskunfterteilung über den Bestand des Endvermögens ; Anforderungen an die Durchführung des Zugewinnausgleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 12.10.1996 - 43 F 257/96
- OLG Brandenburg, 21.02.1997 - 10 WF 155/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1563
- MDR 1997, 497
- FamRZ 1997, 1162
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88
Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89
Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung; …
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- OLG Koblenz, 06.09.1990 - 11 WF 864/90
Sofortige Beschwerde; Urteilsberichtigung; Greifbare Gesetzeswidrigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 03.09.1986 - 4 WF 457/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Bonn, 11.09.1990 - 6 T 202/90
Beschwerde gegen die Ablehnung der Urteilsberichtigung im Falle des Nichtstammens …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Köln, 05.01.1987 - 13 T 139/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- KG, 28.04.1975 - 2 W 438/75 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG München, 10.02.1984 - 8 Ta 252/83 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94
"Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
- BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89
Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von …
- BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88
Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren
- BGH, 01.10.1985 - VI ZB 13/85
Anfechtung eines nach den geseztlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschlusses …
- OLG Frankfurt, 17.08.1989 - 22 W 42/89
- RG, 19.10.1896 - VI 167/96
Ist gegen den Beschluß, durch welchen ein Antrag auf Berichtigung der Bezeichnung …
- BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung
Demgegenüber ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung auch die Auffassung vertreten worden, eine Beschwerde gegen einen die Berichtigung nach § 319 ZPO ablehnenden Beschluß sei unstatthaft, weil sie durch § 319 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen sei (OLG Brandenburg NJW-RR 1997, 1563; OLG Stuttgart MDR 2001, 892). - OLG Köln, 20.11.2006 - 2 Wx 21/06
Kein Rechtsmittel gegen Ablehnung der nachträglichen Berichtigung einer …
Lehnt der Notar dies indes wie hier aus sachlichen Gründen, d.h. deshalb ab, weil er sich nach einer entsprechenden Überprüfung nicht von einer solchen Unrichtigkeit überzeugen kann, so ist dagegen kein Rechtsmittel gegeben (vgl. OLG Frankfurt, DNotZ 1997, 79 [80];… Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl. 1999, § 44 a, Rdn. 34; vgl. auch OLG Braunschweig, NJW-RR 1997, 1563 mit weit. Nachw. zu der Frage der Ablehnung einer Berichtigung nach § 319 ZPO). - OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 20 W 31/00
Urteilsberichtigung - Rechtsmittel gegen Zurückweisung - offenbare Unrichtigkeit …
Die Entscheidung darüber, ob ein Urteil eine offenbare Unrichtigkeit aufweist, wird nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nicht der Prüfung durch das Beschwerdegericht überantwortet, jedenfalls dann nicht, wenn wie hier die erste Instanz eine Sachentscheidung über den Berichtigungsantrag getroffen hat (…MüKo/Musielak, a.a.O.;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Rn. 35 zu § 319; OLG Brandenburg, NJW-RR 1997, 1563; OLG Frankfurt, OLG-Report 1999, 281 ff). - OLG Frankfurt, 29.12.1999 - 5 WF 288/99 Eine Ausnahme hiervon zu machen (vgl. dazu OLG Brandenburg NJW-RR 1997, 1563, OLG Koblenz FamRZ 1991, 100) ist nicht geboten, denn die angefochtene Entscheidung ist inhaltlich zutreffend.